SG Altenessen 19/26 | Schwimmen in Altenessen  SG Altenessen Hai

Kampfrichter

Was sind Kampfrichter?

Als Kampfrichter werden alle unparteiischen Personen bezeichnet, die die Überwachung und Einhaltung der Regeln bei einer Sportveranstaltung sicherstellen. Jeder Verein der an Wettkämpfen teilnimmt, muss eine gewisse Anzahl an Kampfrichtern stellen. Die genaue Anzahl regelt die Ausschreibung des Wettkampfes und richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Meldungen für den Wettkampf.

Was muss ich tun, damit ich Kampfrichter werde?

Um Kampfrichter zu werden, muss man in der Sportart, für die man als Kampfrichter tätig sein will, einen Lehrgang absolvieren. Nach der Kampfrichter-Ausbildung wird das Wissen anschließend in theoretischen und praktischen Prüfungen abgefragt. Danach erhält der Bewerber eine Kampfrichter-Lizenz für die niedersten Tätigkeiten in der jeweiligen Sportordnung. Diese Lizenz kann nach in den Sportordnungen der einzelnen Sportverbände festgelegten Fristen für höhere Kampfrichteraufgaben erweitert werden. Die Ausbildungen in den Gruppen Wettkampfrichter und Auswerter können unabhängig voneinander gemacht werden, für die Gruppe Schiedsrichter ist eine Ausbildung als Wettkampfrichter und als Auswerter Voraussetzung. Damit Du als Kampfrichter für einen Verein eingesetzt werden kannst, musst Du Mitglied in diesem Verein sein.

Welche Aufgaben habe ich als Kampfrichter?

In der Sportordnung der Fachabteilung Schwimmen sind acht Kampfrichterarten in drei Gruppen festgelegt, wobei innerhalb mancher Arten noch Unterhierarchien bestehen.

Diese Kampfrichtergruppen gibt es:

1. Gruppe: Wettkampfrichter (bis 2006: Kampfrichtergruppen 1 und 2) Der Zielrichter hat die Reihenfolge der Zielankünfte zu protokollieren und auf korrekte Wechsel bei Staffeln zu achten. Zu diesem Zweck sitzt der Zielrichter auf der Höhe des Ziels seitlich am Schwimmbecken. Drei bis sechs Zielrichter werden zum sog. Zielgericht zusammengefasst, dem ein Zielrichterobmann vorsteht.

Der Wenderichter steht an der Wand, gegenüber der Startbrücke, und hat auf die regelkonforme Durchführung der Wende zu achten. Dabei beginnt sein Aufgabenbereich mit dem Beginn des letzten Zuges vor der Wende und endet mit Abschluss des ersten Zuges nach der Wende. Außerdem hat er bei Einzelwettkämpfen ab 800 Metern dem Schwimmer die noch verbleibende Anzahl Bahnen anzuzeigen. Ein Wenderichter darf nicht mehr als zwei Bahnen unter seiner Aufsicht führen. Die Wenderichter bilden zusammen mit dem Wenderichterobmann das Wendegericht.

Der Zeitnehmer steht auf der Startbrücke und hat neben der Funktion des Wenderichters (ohne Anzeigen der Bahnen) auch auf die Zeit zu achten, die er mittels Stoppuhr misst. Deswegen ist mindestens ein Zeitnehmer je Bahn vorgeschrieben. Beim Einsatz einer elektronischen Zeitmessanlage hat er darauf zu achten, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung von mehr als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden. Darüber hinaus hat er auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Schwimmer noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Beim großen Kampfgericht kommen noch bis zu zwei Reservezeitnehmer dazu.

Der Schwimmrichter achtet auf die regelkonforme Ausführung der Schwimmart während des Wettkampfes. Schwimmrichter gibt es einen, bzw. auf größeren Veranstaltungen zwei. Um einen reibungsfreien Start zu gewährleisten, hat sich der Starter so zu positionieren, dass die Schwimmer und die Zeitnehmer Startkomando und -signal gut wahrnehmen können und dass er das Teilnehmerfeld gut überblicken kann, um Fehlstarts zu sehen und, falls möglich, einzugreifen. Bei kleinen Veranstaltungen kann der Starter auch gleichzeitig Schwimmrichter sein. Um als Starter tätig zu sein benötigt man zusätzlich eine Zusatzausbildung zum Starter (Ausnahme: Bei Besitz einer gültigen Lizenz der früheren Gruppe 2 entfällt die Zusatzausbildung).

2. Gruppe: Auswertung (bis 2006: Kampfrichtergruppe 3)

Der Auswerter hat die Angaben von Ziel- und Zeitgericht zu vergleichen. Bei nicht übereinstimmenden Angaben hat der Auswerter die Reihenfolge nach dem Zielrichterentscheid festzulegen und vom Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Bei Übereinstimmung von Zeit- und Zielgericht bekommt der Protokollführer die Reihenfolge direkt vom Auswerter und erstellt das Protokoll. Dieses muss vor Veröffentlichung vom Schiedsrichter per Unterschrift bestätigt werden. Weiter sind in dieser Gruppe die Bediener der elektronischen Zeitmessanlage untergebracht. Sie sind zuständig für die korrekte Bedienung und Auswertung der Zeitmessanlage. Die Daten aus der Anlage werden meist per LAN oder WLAN zur Auswertung übermittelt.

3. Gruppe: Schiedsrichter (bis 2006: Kampfrichtergruppe 4)

Diese enthält nur die Funktion des Schiedsrichters.
Kampfrichter Regelwerke
  1. Kindgerechte Wettkämpfe
  2. Wettkampfbestimmungen Fachteil
  3. Wettkampfbestimmungen Master
  4. Kampfrichterordnung
  5. Wettkampfbestimmungen Allgemein

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